Die nationale Lebensmittelsicherheitsnorm GB7098-2015 definiert Konserven wie folgt: „Konserven werden aus Obst, Gemüse, Speisepilzen, Fleisch von Nutztieren und Geflügel, Wassertieren usw. hergestellt und durch Verarbeitung, Abfüllen, Versiegeln, Sterilisieren unter Hitzeeinwirkung und andere Verfahren zu kommerziell sterilen Konserven verarbeitet.“ Ob Fleischkonserven in Weißblechdosen oder Obstkonserven in Glasflaschen – obwohl sich die Herstellungsverfahren leicht unterscheiden, ist die Sterilisation der Kernpunkt. Gemäß den aktuellen chinesischen nationalen Standards müssen Konserven die Kriterien für „handelsübliche Sterilität“ erfüllen. Früher wurden sie durch Abkochen (100 Grad) sterilisiert, später durch Kochen in Calciumchloridlösung (115 Grad) und schließlich durch Hochdruckdampfsterilisation (121 Grad). Vor Verlassen des Werks müssen Konserven einem Test auf handelsübliche Sterilität unterzogen werden. Durch die Simulation der Lagerung bei Raumtemperatur lässt sich feststellen, ob die Konserven verderben, beispielsweise durch Aufquellen oder Ausbeulen. Mithilfe mikrobiologischer Kulturversuche kann die Möglichkeit der mikrobiellen Vermehrung untersucht werden. „Handelsübliche Sterilität“ bedeutet nicht, dass absolut keine Bakterien vorhanden sind, sondern dass keine pathogenen Mikroorganismen enthalten sind. Zheng Kai erklärte, dass einige Dosen geringe Mengen nicht-pathogener Mikroorganismen enthalten könnten, die sich jedoch bei normalen Temperaturen nicht vermehren. Beispielsweise könnten in Tomatenmarkkonserven geringe Mengen an Schimmelpilzsporen vorhanden sein. Aufgrund des hohen Säuregehalts des Tomatenmarks vermehren sich diese Sporen nicht leicht, sodass auf Konservierungsstoffe verzichtet werden könne.

Veröffentlichungsdatum: 22. März 2022

