Der „Nationale Lebensmittelsicherheitsstandard für Konserven GB7098-2015“ definiert Konserven wie folgt: Aus Obst, Gemüse, Speisepilzen, Fleisch von Nutztieren und Geflügel sowie Wassertieren werden durch Verarbeiten, Einmachen, Versiegeln, Hitzesterilisation und andere Verfahren handelsübliche sterile Konserven hergestellt. „Ob Fleischkonserven in Weißblech oder Obstkonserven in Glasflaschen – obwohl sich die Herstellungsverfahren leicht unterscheiden, ist die Sterilisation der Kern.“ Gemäß den aktuellen chinesischen nationalen Standards müssen Konserven die Anforderungen der „kommerziellen Sterilität“ erfüllen. Den Daten zufolge wurde früher durch Kochen (100 Grad) sterilisiert, später durch Kochen mit Calciumchloridlösung (115 Grad) und schließlich durch Hochdruckdampfsterilisation (121 Grad). Vor Verlassen des Werks werden Konserven einem Sterilitätstest unterzogen. Durch die Simulation einer Lagerung bei Raumtemperatur lässt sich feststellen, ob die Konserven Schäden wie Aufquellen oder Ausbeulungen aufweisen. Durch mikrobielle Kulturexperimente lässt sich feststellen, ob sich mikrobielle Substanzen vermehren können. „‚Kommerzielle Sterilität‘ bedeutet nicht, dass absolut keine Bakterien vorhanden sind, sondern dass die Konserven keine pathogenen Mikroorganismen enthalten.“ Zheng Kai sagte, dass einige Dosen zwar eine geringe Menge nicht pathogener Mikroorganismen enthalten könnten, diese sich aber bei normalen Temperaturen nicht vermehren würden. Beispielsweise könnten in Dosen-Tomatenmark geringe Mengen Schimmelsporen enthalten sein. Aufgrund des hohen Säuregehalts des Tomatenmarks vermehren sich diese Sporen nur schwer, sodass auf Konservierungsstoffe verzichtet werden kann.
Veröffentlichungszeit: 22. März 2022